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Es dürfen nur Prozess-Chemikalien eingesetzt werden, die geprüft und
freigegeben sind (z. B. VAH/DGHM- oder FDA-Zulassung bzw. CE-Kenn-
zeichnung) und vom Chemikalienhersteller hinsichtlich Materialverträg-
lichkeit empfohlen wurden. Sämtliche Anwendungsvorgaben des Chemi-
kalienherstellers über Temperatur, Konzentration und Einwirkzeit sind
strikt einzuhalten. Im anderen Fall kann dies zu nachfolgenden Problemen
führen:
• optische Materialveränderungen wie z. B. Verblassen oder Farbverän-
derungen bei Aluminium. Bei Aluminium können sichtbare Oberflä-
chenveränderungen bereits bei einem pHWert von >8 in der Anwen-
dungs-/Gebrauchslösung auftreten.
• Materialschäden, wie z. B. Korrosion, Risse, Brüche, vorzeitige Alterung
oder Quellung.
¾ Keine Prozess-Chemikalien verwenden, die bei Kunststoffen, z. B. PPSU,
Spannungsrissen auslösen oder, wie z. B. bei Silikon, Weichmacher
angreifen und zur Versprödung führen.
5.2 Reinigung/Desinfektion
VORSICHT
Schäden am Produkt durch ungeeignete Reini-
gungs-/Desinfektionsmittel und/oder zu hohe Tem-
peraturen!
¾ Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach
Anweisungen des Herstellers verwenden,
- die für Kunststoffe und Edelstahl zugelassen
sind,
- die keine Weichmacher (z. B. Silikon) angrei-
fen.
¾ Angaben zu Konzentration, Temperatur und
Einwirkzeit beachten.
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